Leitfäden

Im Arbeitsschutz gibt es keine speziellen Regelungen für Materialien im nanoskaligen Bereich. Bisher werden Nanomaterialien wie größere Partikel aus dem selben Grundstoff behandelt, obwohl sie andere physikalische Eigenschaften aufweisen können und damit potentiell anders in ihrer Gefährlichkeit beurteilt werden sollten. Auch müssen für Nanomaterialien mit Ausnahme von Fullerenen keine eigenen Studien durchgeführt werden. Die Regelungen anderer Rechtgebiete (z. B. Kosmetik- und Lebensmittelrecht) sind natürlich auch für Nanomaterialien zu beachten.

Dokumente

Leitfaden für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) haben einen Leitfaden zum verantwortungsvollen Umgang mit Nanotechnologie am Arbeitsplatz herausgegeben. Die Broschüre gibt Empfehlungen zum Umgang mit nanoskaligen Materialien am Arbeitsplatz auf Grundlage der Technischen Regeln für Gefahrstoffe für ultrafeine Stäube. Sie beschreibt auch den Stand der Messtechnik bei Nanomaterialien. Enthalten ist auch ein Ablaufschema für Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz.

BUND-Positionspapier Nanotechnologie

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat ein Positionspapier für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Nanotechnologie herausgegeben, das nicht nur den Arbeitsplatzbereich betrifft, sondern auch allgemeine Forderungen zur normativen Regelung, zu Information und gesellschaftlichem Dialog und zur Forschung enthält.

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